Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Der Planentwurf einer Satzung nach § 34 BauGB wird in der vorliegenden Form in die Beteiligung entsprechend des Geltungsbereichs gebracht.


Für das Plangebiet der Siedlung Vechtel ist der entsprechende Aufstellungsbeschluss für eine Satzung nach § 34 BauGB im Rat der Gemeinde Bippen getroffen worden und das Büro IPW wurde damit beauftragt, das notwendige Planungs- und Abstimmungsprocedere in die Wege zu leiten, um die Satzung in einem geordneten Bauleitplanverfahren unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange umzusetzen.

 

Der entsprechende Planungsentwurf liegt vor. Auf der Grundlage dieses Entwurfes soll dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Parallel dazu passt die Samtgemeinde Fürstenau den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich entsprechend an.

 

Herr Desmarowitz erläutert anhand einer Präsentation den Satzungsentwurf und erklärt, dass die Fläche bereits überwiegend bebaut ist, nur noch einzelne Baulücken sind vorhanden. Parallel zu dieser Satzung läuft die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau. Die Satzung legt die bebaubare Fläche und den Geltungsbereich der Siedlung fest und enthält ansonsten keine weiteren Regelungen. Für Bauvorhaben ist ein Bauantrag zu stellen, eine Bauanzeige reicht nicht aus. Die im Entwurf mit „B“ gekennzeichneten Flächen waren bisher von einer Bebauung ausgeschlossen.

Auf Anfrage von Frau Elbers erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass zu den Erschließungskosten noch keine Aussage getroffen werden kann.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):