Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Entsprechend des vorliegenden Entwurfs wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Bippen Nordwest I“ aufgestellt. Der Geltungsbereich ist um einen Grundstücksstreifen am Friedhof zu reduzieren. Das Planungsbüro IPW wird mit der Bauleitplanung beauftragt.


Die Gemeinde Bippen verfügt nur noch über ganz wenige, frei verfügbare Grundstücke im Baugebiet „Holzberg“. Es ist abzusehen, dass die Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken bis zum nächsten Jahr vergriffen sein wird, so dass gemeindliches Handeln erforderlich sein wird, um Familien die Möglichkeit zu geben, in Bippen zu bauen. Hierzu stehen Flächen im Plangebiet „Bippen Nordwest“ zur Verfügung.

 

Entsprechend der Gesamtplanung des Baugebiets „Bippen Nordwest“ wird für den skizzierten Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 31 „Bippen Nordwest I“ aufgestellt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu erhalten. Gleichzeitig ist im weiteren Planungsprocedere eine Abstimmung mit dem Wasserverband, den weiteren Trägern öffentlicher Belange, etc. erforderlich, um die Wohnbebauung auch entsprechend planungsrechtlich umsetzen zu können.

 

Herr Desmarowitz, IPW Wallenhorst, erläutert den Entwurf des 1. Bebauungsabschnitts und beantwortet Fragen des Ausschusses.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (6 Ja-Stimmen):