Sitzung: 16.09.2014 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 60/011/2014
Dem Antrag des Herrn Helmut Marks, Von-Stauffenberg-Straße 33, 49584 Fürstenau, auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Apfelwiese III“, 3. Änderung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb der Baugrenze für das Grundstück Ostlandstraße 9 in Fürstenau, Flur 6, Flurstück 32/6, wird nicht zugestimmt.
Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert die Grundstücksituation.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11
Ja-Stimmen):