Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Dem Antrag des Herrn Helmut Marks, Von-Stauffenberg-Straße 33, 49584 Fürstenau, auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Apfelwiese III“, 3. Änderung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb der Baugrenze für das Grundstück Ostlandstraße 9 in Fürstenau, Flur 6, Flurstück 32/6, wird nicht zugestimmt.

 


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert die Grundstücksituation.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):