Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

  1. Die Realisierbarkeit von Stellplätzen auf den Flächen nördlich der heutigen Straßenparzelle „Mühlenbrink“ ist städtebaulich und schalltechnisch auf Alternativen zu überprüfen.

 

  1. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ einschließlich der südlich angrenzenden Flächen bis zur L 72 ist auf der Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplanes eine Gewerbefläche auszuweisen.

 

  1. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist für diesen Bereich zuzüglich der Flächen des „Pottebruch-Stadions“ zunächst eine FFH-Verträglichkeitsprüfung einschließlich landschaftspflegerischer Leistungen durchzuführen.

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert, dass sich der im Zusammenhang mit der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Meurer aufgestellte Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ derzeit im vorgezogenen Beteiligungsverfahren befindet.

 

Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch eine Schalltechnische Beurteilung, aus der hervorgeht, dass Vorhaben zulässig sind, deren Geräusche die Emissionskontingente 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser berichtet, dass ein Parkplatz südlich des Fürstenauer Mühlenbaches geplant ist. Die vorgenannten Lärmwerte können nur mit einer hohen bzw. zwei niedrigeren Lärmschutzwänden eingehalten werden. Hierüber wurde Fa. Meurer informiert.

 

Vor diesem Hintergrund suchte Fa. Meurer eine Ersatzfläche in der Nähe des Betriebsgrundstücks. In Frage käme dabei die Ausweichsportplatzfläche an der Settruper Straße/Am Pottebruch einschließlich der sich südlich anschließenden Grundstücksflächen. Hier wünschte die Fa. Meurer eine teilweise Umlegung der Straße „Am Pottebruch“ entlang der westlichen Grenzen der vorgenannten Flächen mit Aufmündung in die L72. Das Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr stimmt einer Verlegung grundsätzlich zu.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert weiter, dass die Waldflächen der Markgenossenschaft um das Pottebruch-Stadion herum im FFH-Gebiet liegen und nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde spätestens 2018 Naturschutzgebiet werden, d. h. eine Betriebserweiterung in diese Richtung scheidet dauerhaft aus.

 

Die mögliche südliche Erweiterungsfläche liegt zwar nicht im FFH-Gebiet, grenzt aber direkt an, so dass auch hier eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Verträglichkeitsprüfung nimmt erfahrungsgemäß erheblich Zeit in Anspruch. Da Fa. Meurer Ihr Bauvorhaben bereits im nächsten Jahr realisieren will, hat sie die derzeitigen Planungen Richtung Süden verworfen und konzentriert sich wieder auf die nördlich der Straße Mühlenbrink gelegene Erweiterungsfläche. Dazu sind alternative Lärmschutzmöglichkeiten durchzukalkulieren sowie eine Parkregulierung zu überdenken.

 

Trotzdem sollte für die südliche Erweiterungsfläche einschließlich der Fläche des Pottebruch-Stadions eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um festzustellen, ob diese Flächen für eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erklärt, dass damit die Beschlussvorlage überholt ist.


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):