Samtgemeindebürgermeister Kamlage teilt mit, dass die Anschaffung eines mobilen Rührwerkes für den Eindicker in der Kläranlage Berge zwingend erforderlich war, um eine schnelle Förderung aus dem Eindicker in den Schlammbehälter sicherzustellen, da der eingedickte Schlamm der Entwässerungsmaschine über die Schlammpumpe gefördert werden muss. Bislang wurde der Schlamm mit einer Pumpe aufgerührt. Allerdings brachte diese Pumpe nicht den erwünschten Erfolg. Durch den Einsatz eines Rührwerkes wird die Förderzeit des Schlammes reduziert.

 

Für die Anschaffung eines mobilen Rührwerkes wurden zwei Angebote eingeholt, und zwar von der Fa. Kruse, Fürstenau, Modell SUMA, mit einer Angebotssumme in Höhe von  2.078,24 € incl. MWSt. ./. Skonto, sowie von der Fa. Sabelhaus, Schwagstorf, Modell Kotte, in Höhe von 1.508,00 € incl. MWSt..

 

Die Angebote wurden von Klärwärter von Wulfen geprüft. Das Angebot der Fa. Sabelhaus, Schwagstorf, wurde für  angemessen gehalten.

Im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 2006 „Abt Schmutzwasser“ der Samtgemeinde Fürstenau stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.  Die Mittel müssen über den I. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau bereitgestellt werden.

 

Die Anschaffung des mobilen Rührwerkes war umgehend erforderlich, um die Betriebssicherheit der Kläranlage Berge zu gewährleisten. Aus diesem Grunde war eine Eilentscheidung gem. § 66 NGO erforderlich.

 

 

Samtgemeindebürgermeister Kamlage teilt mit, dass die Firma Sabelhaus, Schwagstorf, den Auftrag für die Lieferung eines mobilen Rührwerkes für den Eindicker in der Kläranlage Berge zum Angebotspreis in Höhe von 1.508,00 Euro incl. MWSt. erhalten hat.

 

Die Mitglieder des Werksausschusses nehmen die gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau entsprechend § 66 NGO getroffenen Eilentscheidung zur Kenntnis.