Die III. Satzung zur Änderung der Satzung der
Samtgemeinde Fürstenau über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und den
Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall vom 20.03.1997 wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):