Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt dem vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück, in der Karte dargestellten geänderten Grenzverlauf zu.

 

  1. In Ergänzung des bereits am 06.03.2008 durch den Samtgemeinderat gefassten Beschlusses und zur Präzisierung des in der Karte dargestellten Verlaufs wird ferner der Beschluss bekräftigt, dass

 

a)         der „Viertelstundendamm/Haffwiesenweg“ sich nach der Änderung in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Eggermühlen befindet.

 

b)         der „Große Moordamm“ sich bis zum „Hekeser Bach“ in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge befindet und in deren Unterhaltungspflicht steht,

 

c)         der „Hekeser Bach“ sich, soweit er die Grenze darstellt, sich in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge befindet.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):