1. Die Richtlinie über die Zuschüsse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen und zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

·       Pro Jahr werden grundsätzlich zwei Führerscheine mit einem Anteil von 90 % der Kosten, max. jedoch 1.250 Euro pro Führerschein bezuschusst.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):