Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 03. Juli 2014 sowie der entsprechende Gebührentarif werden beschlossen.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):