Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen
Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau außerhalb der unentgeltlich zu
erfüllenden Pflichtaufgaben vom 03. Juli 2014 sowie der entsprechende
Gebührentarif werden beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):