Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

 

1.1  Wasserverband Bersenbrück vom 04.04.2006:

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise und Anregungen sind im Rahmen des konkreten Bebauungsplanverfahrens zu beachten.

 

 

1.2  DB Services Immobilien GmbH, Bremen, vom 12.04.2006

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise sind zu beachten.

 

 

2. Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht vor.

 

 

3. Entwurfsbeschluss:

 

1.       Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht, Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung aufzustellen.

2.       Auf der Grundlage des Entwurfes sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.


Der Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):