Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der Blumenkübel vor dem Grundstück „Große Straße 25“ wird vor das Grundstück „Große Straße 35“ versetzt.

 

2.  Der Blumenkübel ist entsprechend zu kennzeichnen und mit hochwachsenden Pflanzen zu bestücken.  


Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses konnten sich während der Begehung ein Bild von der Verkehrssituation in der Großen Straße machen.  

 

Samtgemeindeamtsrat Wagener schlägt vor, den Blumenkübel vor dem Grundstück „Große Straße 25“ vor das Grundstück „Große Straße 35“ zu versetzen. Der Blumenkübel sollte entsprechend gekennzeichnet und mit hochwachsenden Pflanzen bepflanzt werden.

 

Von den Mitgliedern des Straßen- und Wegeausschusses werden keine Bedenken gegen den Vorschlag erhoben. 


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):