Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen mit der Maßgabe, dass in der Werksausschusssitzung am 01.06.2006 eine endgültige Entscheidung getroffen wird.  


Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion werden von Beigeordneten Bertke nachstehende Regelungen vorgeschlagen:

 

Im Zusammenhang mit zukünftigen Anschlüssen an eine Schmutzwasserdruckrohleitung (Hauptleitung) gelten abweichend von den Festsetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Fürstenau folgende Regelungen:

 

1.   Die Samtgemeinde Fürstenau stellt den Grundstücksanschluss für die Schmutzwasserbeseitigung im Drucksystem (Anschlusskanal vom Hauptsammler bis einschließlich Pumpenschacht mit Pumpe) an der Grenze des zu entwässernden Grundstücks her.

 

2.   Der Anschlussnehmer hat auf seine Kosten die Entwässerungsanlage auf seinem Grundstück nach den jeweils geltenden Regeln der Technik und den Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Fürstenau herzustellen. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach ihrer Abnahme durch die Samtgemeinde Fürstenau in Betrieb genommen werden.

 

3.   Die Wartung, Unterhaltung, Reparatur und ggf. die Erneuerung der Pumpstationen obliegt der Samtgemeinde Fürstenau. Die Herstellung des Stromanschlusses und die anfallenden Stromkosten hat der Anschlussnehmer zu übernehmen.

 

4.   Der Anschlussnehmer hat sich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten, den vorgenannten Regelungen zuzustimmen und 80 % der Kosten, die der Samtgemeinde Fürstenau entstehen, zu erstatten. Dabei sind die Kosten des Anschlusses vorab konkret durch ein Ingenieurbüro zu ermitteln.  Auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird verzichtet.

 

5.   Sofern die vorgenannten Regelungen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sind, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden.


Nach längerer und eingehender Diskussion beschließt der Werksausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):