Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

  1. Dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung wird zugestimmt.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):