Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

 

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Simper Stiftung, der Samtgemeinde Fürstenau sowie der Gemeinde Berge wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück beschlossen.


Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass es sich bei dem Erbbaurechtsvertrag um ein kompliziertes juristisches Vertragswerk handelt, bei dem ein Grundvertrauen der Vertragsparteien vorausgesetzt werden muss, da ansonsten ein kostspieliges juristisches Fachgutachten erforderlich wäre. Aus diesem Grunde wurde der Vertrag auch kurzfristig zur rechtlichen bzw. kommunalaufsichtlichen Prüfung an den Landkreis Osnabrück weitergeleitet.

 

Er spricht nochmals seinen Dank an den als Zuhörer anwesenden Herrn Günter Simper aus, da nur durch das Engagement und die finanzielle Unterstützung der Simper-Stiftung der Turnhallenbau realisiert werden konnte.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):