a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          14.001.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              14.001.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   124.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             13.285.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            12.861.500 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     173.400 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    783.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 609.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -292.700 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    14.068.600 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   14.361.300 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 609.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.200.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2014 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 – 2017 wird beschlossen.


Samtgemeindebürgermeister Selter weist darauf hin, dass sich der Abbau der Altfehlbeträge positiv entwickelt und dieses auch weiterhin der Anspruch an Rat und Verwaltung sein müsse.

 

Von Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend werden nochmals die Eckdaten des Haushaltsplanes vorgestellt. Sie teilt mit, dass in § 4 der Haushaltssatzung der Höchstbetrag der Liquiditätskredite um 300.000,00 € gesenkt werden konnte und nunmehr mit 2.200.000,00 € festgesetzt ist. Der Betrag liegt damit unter der genehmigungspflichtigen Grenze. Außerdem haben sich im Ergebnishaushalt noch kleinere Änderungen ergeben. Der Zuschuss für die Feuerwehrkasse wird um 10 % gekürzt, so dass sich eine Einsparung von 400,00 € ergibt. Weiterhin musste ursprünglich eingeplanter Personalaufwand bei den Freibädern einem anderen Aufwandskonto zugerechnet werden, da anstelle eigenen Personals auch Leistungen der SerVOS für die kommende Badesaison in Anspruch genommen werden. Diese Korrektur ist jedoch ergebnisneutral.

 


Der Samtgemeinderat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: