Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.190.300 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.190.300 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                              0 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.001.100 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              1.959.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     459.700 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    829.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 346.500 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  17.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                           0 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.807.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.807.300 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 346.500 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 wird beschlossen.

 

 


Der Entwurf des Haushaltsplans 2014 liegt den Ratsmitgliedern vor.

Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass der Haushalt wegen der bestehenden Zielvereinbarung zeitnah beschlossen werden sollte. Der Haushalt ist ausgeglichen, die notwendigen Investitionen sind abgedeckt.  


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):