a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            6.474.400 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                6.765.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                  -290.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               5.960.700 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              6.056.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.663.900 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 1.714.400 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   50.500 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                259.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -355.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      7.675.100 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     8.030.900 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 50.500 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 990.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend stellt nochmals die Eckdaten des Haushalts sowie kleinere Änderungen, die sich aufgrund weiterer Beratungen ergeben haben, vor.

Im Ergebnishaushalt wird das Jahresergebnis auf nunmehr  – 290.600 € festgesetzt, da Zuschussbeträge gekürzt und Kosten für die Bürgerbefragung eingeplant wurden.

Im Finanzhaushalt sind mit der Bushaltestelle an der Marienschule und der Befestigung eines Teilstücks an der Stövestraße zwei weitere Investitionen veranschlagt, so dass die Kreditaufnahme mit einem Betrag von 50.500 € festgesetzt wird. Das hat zur Folge, dass die Entschuldung im Jahr 2014 von ursprünglich 214.900 € auf 209.400 € reduziert wird.

 

Beigeordneter Santel betont, dass es sich bei diesem konsolidierten Haushalt nicht um „Knauserigkeit“ handele, sondern um eine vernünftige Alternative zum Schuldenabbau.

Auch Beigeordneter Wübbel bestätigt, dass die Vorgehensweise alternativlos und richtig war.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):