- Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 57 „Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift“, 1. Teilaufhebung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
- Der Bebauungsplan wird für die Flurstücke 63, 64 und 66 der Flur 6 in der Gemarkung Fürstenau aufgehoben.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (17 Ja-Stimmen):