Samtgemeindeamtsrätin Kolosser teilt mit, dass aufgrund der Ergebnisse der Bohrkernuntersuchung im Bereich dieser Straße festzustellen ist, dass die ersten 2 Schichten der Asphaltdecke auf der gesamten Länge wieder zu entfernen sind. Die Bohrkerne Nr. 1 – 3 an der Asphaltdeckschicht weisen einen hohen Hohlraumgehalt auf. Der Bohrkern Nr. 2 weist an der Asphalttragschicht und der Bohrkern 3 an der Asphaltdeck- und Binderschicht einen zu geringen Verdichtungsgrad auf. Ein Schichtenverbund ist, zwischen den Asphaltbinder- und tragschicht, an den Bohrkernen Nr. 1 + 2 nicht vorhanden.

 

Der Bauausführenden Firma wurde aufgefordert die Mängel zu beseitigen und durch mangelfreie und vertragsgerechte Leistung zu ersetzen. Aufgrund der Mängel werden weitere Abschlagszahlungen nicht freigegeben. Erst nach mangelfreier Leistungserbringung kann eine förmliche Abnahme entsprechend VOB/B § 12 durchgeführt werden.

 

Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.