Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

1.    Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept sowie die konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden beschlossen.

 

2.    Der Konsolidierungsprozess wird fortgeführt, solange sich die Notwendigkeit aus § 110 Abs. 6 NKomVG sowie aus der Erfüllung der Zielvereinbarung ergibt.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend verweist auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert das vorliegende Haushaltssicherungskonzept. Zur Konsolidierungsliste wird von ihr mitgeteilt, dass die unter der lfd. Nr. 19 (AG Historische Fachwerkstädte in Hessen und Niedersachsen) für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehenen Einsparungen von jährlich 200 € nicht realisiert werden können, da hier eine Kündigungsfrist zu beachten ist.


Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig: