Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 1

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                  14.001.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                      14.001.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                           124.200 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     13.285.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    12.861.900 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                             173.400 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                            783.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         609.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        716.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                       -293.100 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes            14.068.600 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes           14.361.700 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 609.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2014 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 – 2017 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend erläutert die Änderungen zum Haushaltsplanentwurf, die sich durch die Empfehlungen des Schulausschusses vom 04.02.2014 ergeben haben. Außerdem war eine Erhöhung der Zuschüsse an die Kindergärten aufgrund der vorliegenden Haushaltspläne erforderlich. Insgesamt erhöht sich der Überschuss im Ergebnishaushalt um 3.500 € auf 124.200 €. Im Finanzhaushalt können die Kredite um 4.200 € vermindert werden.


Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen empfiehlt der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung: