Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    6.474.400 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                        6.757.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                          -282.800 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       5.960.700 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      6.048.800 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                          1.525.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                         1.570.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                           45.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        259.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                       -348.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes              7.530.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             7.878.700 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 45.000 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                             360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend teilt mit, dass sich der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt durch die in 2014 nicht realisierbare Einsparung von 200 € für die AG Historische Fachwerkstädte in Hessen und Niedersachsen auf -282.800 € erhöht.


Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: