Nach dem Tod von Ratsfrau Heidi Uebing geht der freiwerdende Sitz im Stadtrat auf Herrn Dieter Adorf über. Bürgermeister Gans weist Herrn Adorf gem. § 60 i.V.m. § 43 NKomVG durch Verlesen der §§ 40 bis 42 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten hin. Diese Pflichten umfassen:
§ 40 – Amtsverschwiegenheit
§ 41 – Mitwirkungsverbot
§ 42 – Vertretungsverbot
Anschließend verpflichtet Bürgermeister Gans Ratsherrn Adorf nach § 60 NKomVG förmlich durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.