Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 43 NKomVG die Schülervertreter Karina Dejbus und Dennis Wübbel über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Anschließend nimmt er die Verpflichtung durch Handschlag gem. § 60 NKomVG vor.

Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Schülervertreterin Sophie Welp muss verschoben werden, weil sie verhindert und somit nicht anwesend ist.