Sitzung: 04.02.2014 Schulausschuss
Vorlage: FG 40/005/2014
Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 43 NKomVG die Schülervertreter Karina Dejbus und Dennis Wübbel über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.
Anschließend nimmt er die Verpflichtung durch Handschlag gem. § 60 NKomVG vor.
Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Schülervertreterin Sophie Welp muss verschoben werden, weil sie verhindert und somit nicht anwesend ist.