Der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Samtgemeinde Fürstenau über die Übernahme und Übertragung von Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Erprobung erweiterter Handlungsspielräume in Modellkommunen (Modellkommunen-Gesetz – ModKG) vom 8.12.2005 wird zugestimmt.

 


Samtgemeindebürgermeister Kamlage teilt ergänzend mit, dass die Vereinbarungen in dem Punkt „Staatsangehörigkeitsfeststellungen“ vom Nieders. Ministerium für Inneres und Sport beanstandet worden sind. Da diese Aufgabe ein großes Maß an Spezialwissen erfordert, soll sie beim Landkreis Osnabrück verbleiben. Dieser Passus wird in den Vereinbarungen zu § 6 Abs. 1 Modellkommunengesetz (ModKG) gestrichen.

 

Beigeordneter Trütken äußert, dass die SPD-Fraktion dem Abschluss dieser Vereinbarung zustimmt, da sie Service für die Bürger und für die Wirtschaft bedeutet und somit eine Verbesserung der Standortqualität.

 

Beigeordneter Bertke erklärt, dass auch die CDU-Fraktion dem Abschluss der Vereinbarung zustimmt und es die richtige Richtung ist, so viel wie möglich auf die Gemeinden zu übertragen. Wenn jedoch weitere Aufgaben hinzukommen, müssen jedoch die Finanzen im Augen behalten werden, damit die Samtgemeinde ggfls. einen finanziellen Ausgleich erhält.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (31 Ja-Stimmen):