Beschluss: ohne Empfehlung weitergegeben

Abstimmung: Ja: 7

Die Eheleute Peters möchten auf einem Grundstück an der Straße „Am Schützenplatz“ eine Garage für drei Fahrzeuge mit drei Toren errichten. Die geplante Bebauung liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 5 „Dalumer Str.“, jedoch außerhalb des festgelegten bebaubaren Bereichs. Vor diesem Hintergrund haben die Eheleute einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bippen spricht bauleitplanerisch nichts dagegen, wenn dem Befreiungsantrag stattgegeben würde.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verweist diese Angelegenheit ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen.