(Dieser Tagesordnungspunkt wird nach dem vorgezogenen Punkt Ö 16 – Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 Abs. 3 BauGB – aufgerufen.)

 

Von den Zuhörern werden Befürchtungen geäußert, dass die Planverfahren durch den Druck der Betreiber ohne ausreichende Prüfung durchgeführt werden, da die Zuschüsse die die Windparkbetreiber bei einer Inbetriebnahme nach dem Jahr 2014 aufgrund einer möglichen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten, wesentlich gekürzt werden. Außerdem wird gefordert, dass Messungen des Infraschalls vorgenommen werden.

Samtgemeindebürgermeister Selter erwidert, dass die Planungen „nicht über´s Knie gebrochen“ werden und die Vielzahl der Einwände in den verschiedenen Planungsschritten geprüft würde. Ratsherr Imke ergänzt, dass jeder Bürger einen Anspruch darauf habe, zu erfahren, wie mit seinem Einwand umgegangen wurde. Schließlich wird nochmals das Mitspracherecht der Bürger durch einen Zuhörer angezweifelt, da der Landkreis sowohl als Investor als auch als Grundstückseigentümer teilweise selbst ein Interesse an den Windparks habe.

 

Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung von 19.25 Uhr bis 19.29 Uhr, da eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger nach der Beratung der Tagesordnungspunkte, die die Windenergieprojekte betreffen, den Sitzungssaal wieder verlassen.