Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 23

 

Die Samtgemeinde Fürstenau tritt – auch im Namen ihrer Mitgliedsgemeinden – an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Olaf Lies, Friedrichswall 1, 30159 Hannover heran und weist darauf hin, dass

 

1.     die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vorgehens bei der Erlaubniserteilung ohne Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich ist und dass

2.     die Kommune für den Fall eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört zu werden, um gegebenenfalls auf entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu können.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (23 Ja-Stimmen):