Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4

 

Für die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.

 

Auf Antrag von Ratsfrau Wagener wird folgende Ergänzung vorgenommen:

 

Aufgrund der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.

Die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Vorranggebiete sind auf ihre Geeignetheit zu untersuchen und gegebenenfalls in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.


(Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und nach dem Punkt Ö 7 der heutigen Tagesordnung beraten.)

 

Beigeordneter Trütken geht nochmals auf die einzelnen Planungsphasen und die verschiedenen Zuständigkeiten ein und weist darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt städtebaulich fundierte Argumente vorgebracht werden können, um Einfluss auf die dargestellten Windkonzentrationszonen zu nehmen.

Auch Beigeordneter Spree betont, dass bisher alle Schritte transparent durchgeführt worden seien und durch die Änderung des Flächennutzungsplanes den Bürgern die Möglichkeit gegeben würde, ihre Einwände kundzutun.

Ratsherr Vorderstraße äußert sich kritisch zu der bisherigen Vorgehensweise und befürchtet, dass keine Mitbestimmungsmöglichkeiten mehr bestehen. Samtgemeindebürgermeister Selter entgegnet, dass es immer noch Einflussmöglichkeiten gebe und der Landkreis Osnabrück nichts gegen die Interessen seiner Mitgliedsgemeinden durchsetzen werde.

Ratsfrau Wagener beantragt, den heutigen Beschlussvorschlag zurückzustellen oder aber abzuändern und verteilt die von ihr erstellten Vorschläge an die Ratsmitglieder.

Auch Beigeordneter Spree nimmt Bezug auf die Kritik von Ratsherrn Vorderstraße und stellt nochmals deutlich klar, dass alle Beratungen in öffentlichen Sitzungen vorgenommen wurden und nach den Beratungen sämtliche Beschlüsse einstimmig gefasst worden seien. Es habe zudem beim Landkreis Osnabrück ein Gespräch mit Vertretern beider Gruppen stattgefunden, um sich das Raumordnungsprogramm darstellen zu lassen und um sich zu vergewissern, dass alle Einwände Ernst genommen würden.


Der Samtgemeinderat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen: