Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

  1. Die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für einen Radweg Eggermühlen/Bippen sind weiter sicherzustellen.
  2. Die in der Planung ausgewiesenen Flurstücke für einen zukünftigen Radweg sind seitens der Gemeinde Bippen unabhängig von Drittmitteln sicherzustellen.
  3. Unabhängig einer Förderung Dritter ist in jedem Falle der Lückenschluss Bippen/Eggermühlen ab der Gemarkungsgrenze auch sicherzustellen.
  4. Der Gemeinde Eggermühlen ist mitzuteilen, dass das letzte Eggermühlener Teilstück gemeinsam mit dem 1. Bauabschnitt der Gemeinde Bippen ausgeschrieben und ausgebaut werden sollte.
  5. Eine entsprechende Mitteilung sollte auch an das Hasetal und den Tourismusverband Osnabrücker Land erfolgen.

Der Radweg Bippen/Eggermühlen befindet sich weiterhin in der planerischen Endabstimmung mit der Straßenbauverwaltung. Eine Förderung durch das Land Niedersachsen ist in absehbarer Zeit nicht erkennbar. Dieser Trassenschluss ist auch nicht Teil der priorisierten Radwegmaßnahmen des Landkreises Osnabrück im Rahmen der Planungsabstimmungen zwischen Landkreis und Landesstraßenbauverwaltung. Vor diesem Hintergrund und der damit verbundenen noch längerfristigen in Aussichtstellung, beabsichtigt die Gemeinde Eggermühlen, einen so genannten Bürgerradweg mit derzeit noch völlig ungeplanter Beteiligung des Landes oder Dritter zu errichten. Es besteht seitens der Gemeinde Eggermühlen die Absicht, im Rahmen einer Vereinsgründung einen Ausbau des Radweges, unter Umständen in drei Bauabschnitten sicherzustellen. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist eine vollständige Bebauung eines solchen Radweges entlang der Landesstraße ohne entsprechende wirtschaftlich vertretbare Mitfinanzierung Dritter ausgeschlossen. Es wird daher vorgeschlagen, die weiteren Abstimmungen mit der Gemeinde Eggermühlen zu führen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Radweg Bippen/Eggermühlen komplett zu sichern. Gleichzeitig sollte der Grunderwerb für diese Trassenbildung weiter forciert werden, um eine langfristige Streckenbildung sicherzustellen. Gleichzeitig ist der Gemeinde Eggermühlen zu signalisieren, dass das Teiltrassenstück von der Gemeinde Bippen unabhängig von Gegenfinanzierungsmodellen bis zur ehem. Backsteinstraße realisiert werden sollte, da dadurch sichergestellt ist, dass eine Radanbindung Eggermühlen/Restrup/Bippen entsprechend möglich wird.

 

Herr Nyenhuis berichtet, dass er an einer Bürgerversammlung in Döthen teil­genommen hat. Den ca. 50 Teilnehmern wurden die Planungen vorgestellt. Der Bürgerradweg reicht von der Gemeindegrenze Bippen bis zum Friedhof in Eggermühlen und soll von einem Verein realisiert werden ohne finanzielle Beteiligung der Straßenbaubehörde. Döthen möchte den Radweg unbedingt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 500.000 – 600.000 Euro; un­ter Berücksichtigung möglicher Eigenleistung reduzieren sich diese Kosten auf etwa die Hälfte. Der Bau erfolgt nach den Kriterien des Landes, damit nach der Fertigstellung eine Übergabe an das Land erfolgen kann. Nachdem die entsprechende Vereingründung erfolgt ist, wird das Vorhaben gemeinsam mit der Gemeinde Eggermühlen umgesetzt.

Der Lückenschluss nach Bippen fehlt. Ein vergleichbares Vorgehen in der Gemeinde Bippen erscheint schwer durchführbar. Um den Lückenschluss zu erreichen fehlen 423 m – von Wernsing bis Gemarkungsgrenze Döthen. Die geschätzten Kosten betragen ca. 70.000 Euro. Die Grundstücksangelegen­heiten sind über die Flurbereinigung zu regeln.

Herr Nyenhuis erklärt weiter, dass die Radwegtrasse bis zum Kreisel vorgemerkt werden sollte und entsprechende Bauerlaubnisverträge mit den Anliegern abgeschlossen werden sollten. Außerdem müsste geklärt werden, ob das Teilstück (Wernsing bis Gemarkung Döthen) in der Förderkulisse des Landes bleibt.

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):