Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen, meine Damen, meine Herren,

hiermit möchte ich einen kurzen Überblick zu Entwicklungen zwischen der Ratssitzung am 16.10.2013 und heute geben.

  1. Die Dach- und Giebelsanierung des Kuhlhoffs ist abgeschlossen, die Abrechnung mit dem LGLN  ist abschließend erfolgt und insgesamt hat es nur eine Abweichung von 246,00 € gegeben. Der Zuschuss im Rahmen von Dorferneuerung wird noch in diesem Jahr das Konto der Gemeinde füllen. Ein Dank geht an den Architekten Pospiech für die gute Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf der Maßnahme.
  2. Die Wohnung über dem Gemeindebüro ist komplett topsaniert und bezugsfertig. Durch diese Baumaßnahme erfolgte eine komplette Erneuerung der Wohnung in zentraler Lage des Ortskerns unserer Gemeinde. Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
  3. Im Rahmen des heute einzubringenden Haushalts hat es Vorabstimmungen zwischen der Gemeinde Bippen, der Gemeinde Berge, der Samtgemeinde Fürstenau und der Stadt Fürstenau gegeben, damit alle Haushalte Ende Februar 2014 in den jeweiligen politischen Gremien beschlossen werden können. Angesichts der abgeschlossenen Zielvereinbarung zur Minderung der Sollfehlbeträge / Kassenkredite der letzten Jahre für die Stadt und Samtgemeinde Fürstenau ist aus Sicht aller vier Gremien ein gemeinsames Vorgehen notwendig. Auch hier ist insbesondere auf der Samtgemeindeebene eine weitere Konsolidierung angedacht, die sicherlich auch nicht spurlos an der Gemeinde Bippen vorbeigehen kann. Zum Sparen gibt es jedoch keine Alternative, um zukünftig handlungsfähig zu sein.
  4. Das Gebiet 07 in der Ortslage Ohrtermersch ist im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms als Windvorranggebiet ausgewiesen. Die Gemeinde Bippen hat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan im Plangebiet 07 gefasst.
  5. Gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Bippen ist ein neuer Dorfplan als Faltplan entwickelt und aufgelegt worden. Dieser Plan ist an alle Haushalte verteilt worden, kann jedoch auch jederzeit in der Gemeindeverwaltung Bippen nachgefragt werden. Für die Gemeinde Bippen als staatlich anerkannten Erholungsort ist ein solcher Dorfplan als Faltplan ein wichtiger Teilbeitrag.
  6. Die Samtgemeinde Fürstenau hat die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Samtgemeinde hinsichtlich der Windvorranggebiete beschlossen. Das Verfahren ist im Gang und die entsprechenden Auslegungen erfolgen öffentlich.
  7. Windvorranggebiet Ohrtermersch-Grafeld

Im vorgenannten Windvorranggebiet Ohrtermersch-Grafeld hat sich aus Eigentümern des Gebiets eine KG, die GO Wind Projekt KG, als Vorhabensträgerin für einen Windpark gegründet.

Die Planungen der KG erfolgen durch die Enercon. Das Bauleitverfahren wird das Planungsbüro IPW durchführen, das auch schon von der Samtgemeinde Fürstenau mit dem Flächennutzungsplanverfahren beauftragt wurde.

  1. Am 08.01.2014 um 19 Uhr ist eine Informationsveranstaltung der Gemeinde Bippen in der Schützenhalle in Ohrte geplant. Ziel ist es, die Planungen vorzustellen. Sowohl die Vertreter von Enercon, Vertreter der GO Wind Projekt KG,  das Büro IPW, Wallenhorst, und Vertreter der Samtgemeinde werden an dem Termin teilnehmen.

9. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt, auch in den anderen Windvorranggebieten, sobald sich dort Planungen konkretisieren, eine entsprechende Vorabinformationsveranstaltung durchzuführen, um möglichst frühzeitig die Beteiligung und transparente Information sicher zu stellen. Sobald sich hier etwas konkretisiert, werden von der Gemeinde Veranstaltungen in Ohrte und Vechtel geplant werden.

10. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist die Siedlung in Vechtel ausdrücklich textlich berücksichtigt worden. Da es für die Siedlung keinen Bebauungsplan, sondern nur ein Genehmigungsverfahren für Siedlungen im Außenbereich gibt, bedarf es von der Gemeinde Bippen noch eines Siedlungsabgrenzungssatzungsbeschlusses, um für die Zukunft sicher zu stellen, dass im Rahmen von Repowering die bestehenden Windkraftanlagen nicht näher an die Siedlung kommen können. Dies ist bereits im Vorfeld mit dem Landkreis Osnabrück thematisiert.