Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Ein Zuhörer fragt, ob nach der geplanten Verordnung auch Katzen, die nur auf dem eigenen, mit einem Katzenzaun eingezäunten Grundstück laufen, der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht unterliegen. Er weist auf die hohen Kosten für Katzenhalter hin und befürchtet, dass bei Einführung der Verordnung künftig viele Katzen ausgesetzt werden.

 

Herr Bojer teilt mit, dass nach der Verordnung alle Katzen die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halterinnen und Halter bewegen, der Pflicht unterliegen, weist jedoch auch auf die vorgesehenen Ausnahmeregelungen hin. Er berichtet, dass z.B. in der Samtgemeinde Bersenbrück, in der eine entsprechende Verordnung bereits eingeführt wurde, keine Zunahme ausgesetzter Katzen festgestellt werden konnte.

 

Ratsfrau Wagener gibt zu Bedenken, dass es nach dieser Verordnung einem Katzenhalter nicht mehr möglich sein wird, ohne Ausnahmegenehmigung mit eigenen Katzen Nachwuchs zu züchten.