Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):

 

Für das Haushaltsjahr 2014 werden Mittel zur Beschaffung des Systems WinOWiG der Firma Schelhorn eingeplant. Die Auftragserteilung wird nach Genehmigung des Haushaltes erfolgen.


Frau Ahrend macht deutlich, dass die Bearbeitung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der bisherigen Form mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist und weist darauf hin, dass mit der vorgestellten Software eine erhebliche Reduzierung der Bearbeitungszeit und somit eine Entlastung des Personals erreicht werden könnte.  

 

Herr Bojer informiert die Ausschussmitglieder über das bisherige Verwarnungssystem und stellt die einzelnen und aufwändigen Bearbeitungsschritte von der Erfassung der Verkehrsordnungswidrigkeit durch den Sicherheitsdienst Heyer bis zum Verbuchen des Zahlungseingangs bei der Kasse bzw. Weiterleitung an die Bußgeldstelle ausführlich vor. Zum besseren Verständnis gibt er ein „Knöllchen“ (4-fach Durchschreibebogen) in den Umlauf.  Anschließend stellt er die

Vorteile einer Erfassung und Bearbeitung mit der vorgeschlagenen Software vor.

 

Beigeordneter Trütken bedankt sich für die umfassenden Erläuterungen. Auch er wünscht sich in Zukunft eine effektivere Bearbeitung der Verwarngelder.

 

Beigeordneter Spree ist von dem erheblichen Aufwand der Verarbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten überrascht. Auf seine Anfrage teilt Herr Bojer mit, dass die Anzahl der Knöllchen seit Einführung der Verkehrsüberwachung  nicht zurückgegangen ist.

 

Frau Ahrend macht unter Hinweis auf die Beschlussvorlage deutlich, dass die Software zusätzlich für Ordnungswidrigkeiten z.B. aus dem Gewerberecht  oder dem Nichtrauchergesetz eingesetzt werden kann und auch dort zu einer effektiveren Bearbeitung und somit zu Kosteneinsparungen führt.

 

Auf Anfrage von Ratsherrn Hummert teilt Herr Bojer mit, dass bei jedem Verwarngeld und auch bei dessen sofortiger Zahlung eine Halterabfrage von der Verwaltung erfolgen muss.