Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Für den Bereich der geplanten Erweiterung der Fa. Stöckel in Bippen-Vechtel ist eine 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
  2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass die beiden Flächennutzungsplanänderungen in getrennten Verfahren durchgeführt werden, da mit unterschiedlich langen Verfahrenszeiten gerechnet wird.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):