Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Dem Vorentwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.


Herr Nadolny vom Ingenieurbüro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Oststraße 92, 32051 Herford, beginnt mit seiner Präsentation über die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie in der Samtgemeinde Fürstenau.

 

Herr Nadolny beschreibt in seinem Vortrag die Gründe, die zur Veranlassung der Flächennutzungsplanänderung geführt haben. Unter anderem werden hier die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen 2012 und die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Teilbereich Energie benannt.

 

Anschließend geht Herr Nadolny auf den Bearbeitungsstand des RROP Teilbereich Energie ein und erklärt, dass dieses voraussichtlich am 28.10.2013 vom Kreistag beschlossen wird.

 

Ferner wird der konzeptionelle Ansatz des RROP Teilbereich Energie beschrieben, in dem unter anderem erläutert wird, dass sich das Verfahren in die drei Stufen unterteilen lässt. Stufe I „Planungsraumanalyse“, Stufe II „Plausibilitätsprüfung“ und Stufe III Einzelfallprüfung. Dabei wird näher auf die „harten“ und „weichen“ Tabuzonen eingegangen.

 

Im Anschluss daran erklärt Herr Nadolny die Anforderungen an die FNP-Änderung und geht dabei auf die einzelnen Suchräume ein.

 

Die folgende bauplanungsrechtliche Beschreibung und Erläuterung der einzelnen Punkte wird von Herrn Desmarowitz, IPW Wallenhorst, 49134 Wallenhorst, durchgeführt.

 

Zum Abschluss beschreibt Herr Desmarowitz das weitere Verfahren und weist auf die geplante Bürgerinformationsveranstaltung am 04.12.2013 hin.

 

 


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):