Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Den beantragten Abweichungen wird zugestimmt.


Für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück „Ulmenweg 12“ beantragen die Bauherren Martin und Yvonne Kirchner, Fürstenau, folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzberg“:

-       Die Traufhöhe des Wohnhauses beträgt 3,915 m. (Im Bebauungsplan festgelegt sind 3,50 m.)

-       Die Firstrichtung des Gebäudes weicht von der vorgeschriebenen Festsetzung ab. (Als Ausnahme ist lt. Bebauungsplan eine Drehung um 90 ° zulässig.)

 

Den Ratsmitgliedern liegen die entsprechenden Unterlagen vor.

 


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):