Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. wird, wie in der Begründung zu dieser Vorlage dargelegt, geändert. Eine verbindliche Auskunft zur steuerrechtlichen Unbedenklichkeit liegt vor.
  2. Das Stammkapital der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird auf Euro umgestellt. Das sich in Euro ergebende Stammkapital in Höhe von 123.476,99 € wird einer Euroglättung zugeführt und auf 123.648,00 € erhöht. Der Anteil jedes Gesellschafters an der Kapitalerhöhung kann aus der Anlage entnommen werden.
  3. Der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird angewiesen, entsprechend der vorgenannten Beschlussfassungen abzustimmen.

Der gültige Gesellschaftervertrag der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) datiert vom 01.10.2001. Die Gesellschafterversammlung der oleg hat in ihrer Sitzung am 18.02.2013 die Geschäftsführung mit der Überarbeitung des Gesellschaftervertrages beauftragt.

 

Seit 2001 hat es formalrechtliche Änderungen in den Vertragsgrundlagen gegeben, denen bei der Aktualisierung Rechnung getragen wird. Zudem wird die Euroumstellung und Euroglättung auf volle Eurobeträge durch Kapitalerhöhung angestrebt. Das Stammkapital erhöht sich damit von 241.500 DM bzw. 123.476,99 € auf 123.648,00 €. Die Zahlen ergeben sich aus der offiziellen Umrechnungstabelle des Steuerberaters, bei gleich bleibenden Stimmrechtsverhältnissen der Gesellschafter. Die Summe der Kapitalerhöhung für alle Gesellschafter ist aus der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Die Stimmanteile bleiben durch die Euroglättung für alle Gesellschafter unverändert. Die Stimmanteile werden von vorher einer Stimme je 500 DM auf eine Stimme je 1 € Gesellschaftsanteil umgestellt.

 

Die Ladungsfristen für Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen werden auf jeweils einheitlich zwei Wochen sowie die Versandfristen der Sitzungsprotokolle auf vier Wochen angepasst.

 

In den Gremienbesetzungen werden die Vertretungsregelungen für den Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 138 Absatz 2 Satz 3 NKomVG festgesetzt. Bei der Benennung der Aufsichtsratsmitglieder werden die Regelungen an die Praxis angepasst. Für die Gesamtheit der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden des Landkreises werden vier Vertreter, davon mindestens zwei Hauptverwaltungsbeamte und jeweils ein Stellvertreter durch die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten bestimmt. Es wird ergänzt, dass die Geschäftsführung an der Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsratssitzung teilnimmt (ohne Stimmrecht).

 

Die Möglichkeiten der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsratssitzungen werden um schriftliche, telegrafische, fernschriftlich kopierte sowie E-Mail-Abstimmungen ergänzt. Für Aufsichtsratsmitglieder werden Stimmbotschaften zugelassen.

 

Der Gesellschaftervertrag wird entsprechend der praktizierten Regelung ergänzt, dass 75 % des im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Fehlbetrages als Vorschuss auf die Nachschusspflicht zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft eingefordert werden können.

 

Neu aufgenommen wird der Paragraph, der festsetzt, dass der Wirtschaftsplan vor Beginn des Jahres beschlossen werden muss, eine Stellenübersicht enthält sowie eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen ist. Insoweit wird eine Angleichung an alle anderen Gesellschaften des Landkreises Osnabrück erreicht.

 

Eine verbindliche Auskunft zur steuerrechtlichen Unbedenklichkeit der geplanten Änderung liegt vor.

 


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):