Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Die Realisierung von Windparks in der Gemeinde Bippen erfolgt im Rahmen von vorhabensbezogenen Bebauungsplänen.
  2. Die Realisierung von Windparks erfolgt auf der Grundlage von Bürgerwindparks mit dem Ziel einer möglichst hohen regionalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bippen.
  3. Die Gemeinde Bippen wird nicht Gesellschafter eines entsprechenden Windparks.
  4. Die gemeindlichen Interessen sind über städtebauliche Verträge zu sichern.

Mit der Verabschiedung des Regionalen Raumordungsprogramms des Landkreises Osnabrück entstehen in der Gemeinde Bippen voraussichtlich drei Windvorranggebiete, die in Vechtel, Ohrtermersch und Haneberg liegen. Mit dieser Festsetzung im Regionalen Raumordungsprogramm sind durch die übergeordnete Planung des Landkreises Osnabrück in der Gemeinde Bippen drei Plangebiete für den Vorrang zur Ausweisung von Windenergienutzungsflächen betroffen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau hat in der Ratssitzung am 26.09.2013 für die Gesamtflächen der Samtgemeinde Fürstenau in den Gemeinden Bippen, Berge und der Stadt Fürstenau einen entsprechenden Flächennutzungsplan im Rahmen der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen. Mit dieser Beschlussfassung sind die planungsrechtlichen Gesamtvoraussetzungen für die Realisierung von Windvorranggebieten und deren Bebauung vom Grunde her im Rahmen der politischen Willensbildung beschlossen und das geordnete Flächennutzungsplanverfahren mit den entsprechenden planungsrechtlich vorgegebenen Planungsinhalten wird abgewickelt.

 

Derzeit führt die Verwaltung Gespräche mit den jeweiligen Gründstückseigentümern in den so genannten Vorranggebieten, die sich im internen Planungsprozess befinden, eine entsprechende Gesellschaft zu gründen, die als Rechtsträger eines evtl. Windparks auftreten kann. Für die Gemeinde Bippen ergeben sich daraus mehrere Fragen, die fachpolitisch zu klären sind, damit die Gemeinde Bippen auch mit einer klaren, sachbezogenen und verlässlichen Aussage mit den potenziellen Betreibern und auch Anliegern Gespräche führen kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Realisierung von so genannten Windparks an den drei Standorten planungsrechtlich über einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan je Windpark abgesichert werden. Um ein Höchstmaß an Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und um auch vor Ort eine Kapitalbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sicherzustellen, sollte die Gemeinde Bippen in den zukünftigen Gesprächen darauf drängen, dass eine Bürgerbeteiligung an den einzelnen Windparks möglich ist, um so auch in dem Flächengebiet der Gemeinde Bippen einen so genannten Bürgerwindpark realisieren zu können.

 

Im weiteren Planungsprozess ergeben sich auch Fragen, ob und inwieweit die Gemeinde Bippen sich an einem Bürgerwindpark als Gemeinde beteiligt. Auch hierzu sollte frühzeitig eine politische Festlegung erfolgen. Aus Sicht von Bürgermeister Tolsdorf sollte sich die Gemeinde Bippen nicht mit gemeindlichem Kapital an einem Windpark beteiligen; dies ist letztlich nicht kommunale Aufgabe und hat nach außen auch schnell den Anschein einer interessenorientierten, nicht unabhängigen Planung.

 

Im Rahmen der weiteren Abstimmungen müssen die gemeindlichten Interessen, Zufahrten etc. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.

 

Herr Nyenhuis erklärt, dass seine Fraktion die dargestellte Verfahrensweise intensiv beraten und für gut befunden hat. Die Aufstellung von vorhabensbezogenen Bebauungsplänen wird als sehr sinnvoll angesehen. Auch seine Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeinde nicht Gesellschafter in einer Betreibergesellschaft werden sollte aus den von Bürgermeister Tolsdorf bereits erwähnten Gründen. Durch den heutigen Satzungsbeschluss werden planungsrechtliche Eckpunkte festgesetzt und die gemeindlichen Interessen vorgehalten. Die Gemeinde profitiert durch derartiges Vorgehen (wie z. B. durch den Straßenbau im bestehenden Windpark) und auch für die Bürger ist die Chance für eine Beteiligung gegeben.

 

Herr Wissmann schließt sich für seine Fraktion im Wesentlichen den Ausführungen an und erklärt, dass eine intensive Bürgerbeteiligung sehr wichtig ist.

 

Herr Hagen erklärt, dass eine Bürgerbeteiligung theoretisch auch bei den „alten“ Windparks möglich war. Er ergänzt, dass Windparks auch negative Auswirkungen auf die direkten Anwohner haben.

 

Abschließend erklärt Herr Imke, dass die Gemeinde Bippen als Grundstückseigentümerin beteilt ist.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):