Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Der nicht im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführte Deckenüberzug bis zum Grundstück Keil wird von der Gemeinde durchgeführt. Die Gemeinde meldet diese Maßnahme beim LGLN für die Ausschreibung im Gesamtpaket an.
  2. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2014 bereitzustellen.

Bei der Straße vom Hallweg Richtung Keil handelt es sich um eine Gemeindestraße. Im Rahmen der Flurbereinigung wurde ein 260 m langer Teilbereich bis zum Haus Keil als Schotterstraße ausgebaut. Die veränderte Verkehrsführung des landwirtschaftlichen Schwerlastverkehrs am Hof Nyenhuis hat gezeigt, dass der Ausbau in Schotter für die Belastung nicht ausreichend ist. Das LGLN hat begutachtet, dass der jetzige Schotterausbau nicht den Zielen einer Flurbereinigung gerecht wird. Ein Teilbereich von ca. 100 m bis zur landwirtschaftlichen Hofzufahrt wird in Abstimmung mit dem LGLN mit einem DIN-gerechten Straßenprofil ausgebaut.

 

Das letzte Teilstück dieser Straße bis zum Grundstück Keil kann und wird nicht im Rahmen der Flurbereinigung einen Asphaltdeckenüberzug erhalten können. In Gesprächen, sowohl mit der Flurbereinigung als auch mit dem LGLN, kann erreicht werden, dass für die Teilstrecke ab Endausbau Flurbereinigung ein Deckenüberzug erstellt werden kann bis zum Grundstück Keil. Dies erscheint aus fachlichen Gründen sinnvoll und erforderlich, da dann die Gesamterschließung des Grundstücks Keil auch über eine bituminöse Straße erfolgt. In dem hinteren Bereich, der von der Gemeinde bituminös ausgebaut werden müsste, ist ein geringer landwirtschaftlicher Verkehr/eine geringe landwirtschaftliche Nutzung, sodass hier laut Mitteilung der Fachexperten ein reiner Asphaltdeckenüberzug auf der bestehenden angespritzten Decke ausreichend ist.

 

Die Flurbereinigungsbehörde wird den ersten Teilausbau im Rahmen einer Gesamtausschreibung mehrerer Maßnahmen auch in anderen Flurbereinigungsgebieten durchführen, um so durch die großen Massen einen entsprechend günstigen Preis zu erzielen. Vor dem Hintergrund dieser sich abzeichnenden, wirtschaftlich vernünftigen Lösung, sollte die Gemeinde Bippen das LGLN ebenfalls beauftragen, für das letzte Teilstück mit ca. 160 m Länge einen Deckenüberzug auszuschreiben. Durch diese Gesamtausschreibung und die Sicherstellung dieser Gesamtmaßnahme erscheint sowohl ein abgerundetes Bild vor Ort und nach Außen erscheint es der Gemeindeverwaltung auch nicht angezeigt, 100 m hinter der alten, nun dem Ferienhofbetrieb dienenden Hofzufahrt, bei der Hofstelle Nyenhuis mit einer Straße aufzuhören und den Gemeindeweg in Schlacke bis zum letzten Anlieger zu führen, insbesondere in einer Situation, wo die Gesamtstraßenbaumaßnahmen in diesem Bereich im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt wurden.

 

Die überschlägig zu erwartenden Kosten des Deckenüberzuges liegen nach Mitteilung des LGLN unter 10.000,00 €. Letztlich ist ein abschließender Betrag jedoch erst dann klar zu benennen, wenn die Ausschreibung erfolgt. Das LGLN wird voraussichtlich im Jahr 2014 diese Maßnahmen mitmachen können, da 2014 in anderen Flurbereinigungsgebieten entsprechende Ausschreibungen erfolgen.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):