Eine Zuhörerin stellt die Frage, ob Ratsmitglieder, die von der Festlegung der Vorranggebiete betroffen sind, bei der Beschlussfassung mit abstimmen dürfen.

Samtgemeindebürgermeister Selter teilt dazu mit, dass es in dieser Planungsphase noch kein Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder gebe, da man sich auf der Ebene der Raumordnung befinde, für die der Landkreis Osnabrück zuständig ist.

Beigeordneter Oldenhage fragt an, ob es Ratsmitglieder gebe, die möglicherweise Flächen in den Vorranggebieten besitzen. Dabei wird festgestellt, dass sowohl im Samtgemeinderat wie auch im Stadtrat jeweils ein Ratsmitglied u.U. betroffen sein kann.

Samtgemeindebürgermeister Selter führt aus, bei den weiteren Beschlussfassungen auf Samtgemeinde- und Stadtebene, das Mitwirkungsverbot zu prüfen.