Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 23

 

  1. Gegen die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013, Stand: erneute Beteiligung zum 2. Entwurf, werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.
  2. Für die im Entwurf dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.
  4. Hinsichtlich der Refinanzierung der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit den zukünftigen Windparkbetreibern abzuschließen.

Samtgemeindebürgermeister Selter erläutert die weiteren Planungsschritte hinsichtlich der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes.

Am 01.10.2013 ist beim Landkreis Osnabrück ein Erörterungstermin geplant, um über die vorliegenden Einwände und Anregungen zu sprechen.

Am 22.10.2013 tagt der Bauausschuss des Landkreises und wird eine Empfehlung an den Kreistag aussprechen.

Am 28.10.2013 soll der Kreistag das Raumordnungsprogramm in der vorgeschriebenen Fassung beschließen.

Danach muss die Genehmigung durch das Land Niedersachsen erfolgen.

Parallel zu diesen Verfahrensschritten kann von der Samtgemeinde die Flächennutzungsplanung vorgenommen werden. Die einzelnen Plangebiete werden hierbei sehr gründlich betrachtet, da die Interessenlagen von Grundstückseigentümern, Anwohnern und Windparkbetreibern sehr unterschiedlich sind und daher sorgfältig abgewogen werden müssen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Unstimmigkeiten geklärt und auf Fragen und Anregungen der Bürger eingegangen werden. Daher ist mit dem für die Änderung des Flächennutzungsplanes zuständigen Planungsbüro eine öffentliche Info-Veranstaltung am 04.12.2013 vorgesehen.

 

Beigeordneter Spree merkt an, dass die vorgesehenen Plangebiete in den Ausschusssitzungen bereits im Detail vorgestellt wurden und somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt werde. Wichtig sei jedoch, eine Info-Veranstaltung durchzuführen.

Von Samtgemeindeamtsrätin Kolosser wird in diesem Zusammenhang auch auf die zusätzliche  öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschusses hingewiesen, in der der Vorentwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgestellt wird.

 

Beigeordneter Tolsdorf fasst abschließend zusammen, dass der Landkreis das Raumordnungsprogramm und die Samtgemeinde den Flächennutzungsplan beschließt. Anschließend werden auf örtlicher Ebene von den Gemeinden die Bebauungspläne beschlossen. Da politisch der Ausstieg aus der Atomkraft gewollt sei, werde die SPD/Grüne-Gruppe dem Beschlussvorschlag so zustimmen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (23 Ja-Stimmen):