Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Utdrift“, 2. Änderung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
  3. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 6 und umfasst das Flurstück 439.

Frau Kolosser führt zunächst kurz in die Thematik ein. Herr Desmarowitz, IPW, Wallenhorst, beginnt daraufhin mit einer kurzen Beschreibung der Bestandssituation. Anschließend stellt Herr Desmarowitz die Abwägungsergebnisse im Einzelnen vor. Die Einwände der IHK und der Werbegemeinschaft sind deckungsgleich. Darüber hinaus geht Herr Desmarowitz detailliert auf die Einwände der Polizei und des Landkreises ein.

Herr Desmarowitz verdeutlicht noch einmal, dass eine Realisierung eines solchen Projektes in der Innenstadt selber zur Zeit nicht möglich ist.

Ratsherr Trütken und die SPD-Gruppe stimmen den Ausführungen von Herrn Desmarowitz grundsätzlich zu, betonen jedoch auch, dass es sich bei der Standortwahl nur um die zweitbeste Lösung handelt.

Ratsherr Oldenhage bestätigt, dass es sich nicht um die Ideallösung handelt. Eine Zustimmung der CDU werde dennoch erfolgen.

 

Im Anschluss an die Abstimmung gab es eine kurze Diskussion mit den Zuhörern, in der es unter anderem um die Rolle der Werbegemeinschaft bei solchen Projekten geht.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich (9 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme):