Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Gemeinde Bippen erhebt keine weiteren Eingaben und Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück.

 

 

 

 

 


Unter dem Oberbegriff Energie, Klimaschutz für Klimawandel und dem Ausbau Regenativer Energien ist das Regionale Raumordungsprogramm des Landkreises Osnabrück aufgestellt worden. Den Schwerpunkt des RROP bildet die Ausweisung von Windvorranggebieten im Landkreis Osnabrück.

 

Im Rahmen der ersten Anhörung sind vielfältige Eingaben bei der Planungsbehörde Landkreis Osnabrück eingegangen, insbesondere aus dem Blickwinkel von Nachbarschaft und der gesamten Avifaunistik. Aus dem Kerngebiet der Gemeinde Bippen sind drei Teilflächen der Suchgebiete 7, 9 und 13 Teil des Entwurfs der Beschlussfassung auf Kreisebene. Den Ausschussmitgliedern liegt der Entwurf des RROP als CD in digitaler Form vor.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bippen sind auf der Basis des bestehenden Planungsentwurfs keine weiteren Eingaben und Stellungnahmen erforderlich. Hinsichtlich der Siedlung in Vechtel hat die Gemeinde Bippen bereits im ersten Entwurf verbindlich mitgeteilt, dass diese Flächen als Siedlungsgebiet mit mind. 1.000 m Abstand zu bewerten sind. Dies wird die Gemeinde Bippen auch im Zuge der anstehenden F-Planung mit berücksichtigen und in die samtgemeindlichen Planungen einfließen lassen.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):