Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Dalumer Straße“, 3. Änderung der Gemeinde Bippen einschließlich Begründung, umweltplanerischer Fachbeitrag und schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
  3. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Bippen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 396 sowie einen Teil des Flurstücks 392.

 

 


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 beschlossen, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf eine Verkürzung der Beteiligungsfristen wurde verzichtet.

 

In Ausführung des Beschlusses fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30. Mai 2013 bis einschließlich 01. Juli 2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.05.2013 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und liegen den Ausschussmitgliedern mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, umweltplanerischer Fachbeitrag und schalltechnische Untersuchung, Stand: Satzungsbeschluss, liegt den Ausschussmitgliedern vor.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):