Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 2

  1. Gegen die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013, Stand: erneute Beteiligung zum 2. Entwurf, werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.
  2. Für die im Entwurf dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser berichtet, dass der zweite Entwurf des RROP-Teilbereich Energie 2013 sowie der überarbeitete Umweltbericht erneut in der Zeit vom 09.08.2013 bis 10.09.2013 öffentlich ausliegen.

Nötig geworden ist die zweite Auslegung aufgrund hinzugekommener oder weggefallener Vorranggebiete für Windenergienutzung. Insgesamt gibt es noch 26 Vorranggebiete im Landkreis Osnabrück, neun von ihnen liegen im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau.

Im weiteren Verlauf erläutert Samtgemeindeamtsrätin Kolosser, welche Veränderungen speziell bei den Vorranggebieten auf Samtgemeindegebiet eingetreten sind. Darüber hinaus werden die teilweise immer noch vorhandenen negativen Umweltauswirkungen der Standorte Nr. 07, Nr. 09, Nr. 10, Nr. 13, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 44 und Nr. 49 genannt.

Zum geplanten weiteren Verfahrensablauf führt Samtgemeindeamtsrätin Kolosser aus, dass zukünftig auf der Grundlage des RROP-Teilbereich Energie die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist beabsichtigt, frühzeitig eine Infoveranstaltung durchzuführen, voraussichtlich im November diesen Jahr.

Ratsherr Spree führt anschließend an, dass es insgesamt über 1000 Einwende nach dem ersten Verfahren gegeben habe. Insgesamt ist der wirtschaftliche Vorteil, der sich durch neun mögliche Vorranggebiete für Windenergienutzung der Samtgemeinde Fürstenau bietet, sehr zu begrüßen. Dabei darf nicht vergessen werden, den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ausreichend Einflussmöglichkeiten einzuräumen. Ratsherr Spree stimmt mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern überein und spricht der Einhaltung der Schall- und Lärmwerte sowie der Erhaltung des Landschaftsbildes besondere Bedeutung zu, die aber vor allem im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne zu regeln ist.

Beigeordneter Brandt gibt zu bedenken, dass es sich insgesamt um ein hochkomplexes Verfahren handelt, dass derzeit vom Landkreis Osnabrück durchgeführt wird. Für die Samtgemeinde Fürstenau ist es derzeit sehr schwierig, das Verfahren fachlich zu beurteilen. Die Samtgemeinde Fürstenau ist mithin nur für die Flächennutzungsplanänderung zuständig, die Mitgliedsgemeinden wiederum für die Aufstellung der Bebauungspläne und der Landkreis Osnabrück für die konkreten Baugenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss empfiehlt mehrheitlich (8 Ja-Stimmen / 2 Enthaltungen):