Beigeordneter Brandt merkt an, dass es auf Seite 3, Punkt Ö 7, Absatz 2, Zeile 5, statt Schalldämpfung Beschallung heißen muss.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt des Protokolls werden nicht erhoben.


Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/PBUBsA/02/2013 vom 15.08.2013 genehmigt ist.