Herr Fritze weist nochmals darauf hin, dass die Hauptaussage des Standortgutachtens ist, dass der Einzelhandel in der Innenstadt zu halten ist. Es ist auch in der Diskussion am 07.02.2006 nicht gesagt worden, dass ein E-Center auch in Ortsrandlagen zugelassen werden sollte, wenn eine Innenstadtlage nicht gefunden werden kann, sondern lediglich, dass der Vollsortimenter in Fürstenau gehalten werden sollte. Er richtet daher die Frage an Herrn W. Grieshop, ob sich auch innenstadtnahe Flächen für einen Edeka-Markt beplanen lassen, was dieser jedoch verneint.

Frau Paul fordert alle Ratsmitglieder auf, sich Gedanken zu machen, wie die Innenstadt gestärkt werden kann.

Frau Kolosser bittet darüber nachzudenken, was passiert, wenn das E-Center nicht kommt. Die nun im Gewerbegebiet vorgesehenen Betriebe werden sich nie in der Innenstadt niederlassen. Es besteht jedoch die eindeutige Nachfrage nach derartigen Einkaufszentren. Sollte das Angebot den Kundenwunsch in Fürstenau nicht befriedigen, werden Einkaufszentren in anderen Orten, etwa in Freren oder Ankum aufgesucht, wodurch eine erhebliche Kaufkraftabwanderung stattfindet.

 

Die Einwohnerfragestunde wird erneut durch den Vorsitzenden nach 30 Minuten abgebrochen, da auch die nach § 5 Abs. 1 Bs. k) i. V. m. § 25 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vorgesehene maximale Zeit abgelaufen ist.