Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2013/2014 werden zukünftig folgende Entgelte erhoben:

 

-          Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 1. oder 2. Schuljahr besuchen: 35,00 €

-          Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 3. oder 4. Schuljahr besuchen: 45,00 €

-          Beförderung von Kindern zu den Kindergärten: 35,00 €

-          Beförderung zu Spielkreisen des Leuchtturms oder zur Großtagespflege: grundsätzlich 35,00 €, Ausnahme: bei Besuch einer zweitägigen Gruppe: 15,00 €, bei Besuch einer dreitägigen Gruppe: 20,00 €

-          Die Beitragsfreiheit für das dritte Kind und weitere Kinder bleibt beibehalten


Die Gemeinde Berge bietet als freiwillige Leistung die Beförderung von Kindergarten- und Grundschulkindern aus den Gemeindeteilen der Gemeinde Berge zu den Einrichtungen an. Befördert werden aus dem Gemeindeteil Grafeld Kinder, die einen der beiden Kindergärten, einen Spielkreis im Leuchtturm oder die Großtagespflege der Pusteblume besuchen. In der Gemeinde Berge werden neben den genannten Kindern ferner die Grundschulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse befördert. Hierbei richtet sich das Beförderungsangebot grundsätzlich nur an die Kinder des Bereichs Berge (Anten, Hekese, Neustadt, Lindlage/Sipe und Dalvers). Sofern Plätze zur Verfügung stehen werden auch Kinder, die an der „Hekeser Straße“ wohnen, befördert. Im Kindergarten- bzw. Schuljahr 2012/2013 nehmen derzeit 43 Kinder (39 Zahler) aus dem Bereich Berge und 19 aus dem Gemeindeteil Grafeld diese Dienstleistung in Anspruch, so Bürgermeister Brandt.

 

Der Verfahrensablauf ist historisch bedingt im Gemeindeteil Grafeld und dem Bereich Berge jedoch organisatorisch unterschiedlich. Im Gemeindeteil Grafeld besteht zwischen den Eltern und dem Unternehmen Büscher ein Beförderungsvertrag. Die Eltern melden ihre Kinder bei der Firma Büscher an und entrichten das Entgelt auch nach dort. An der Einziehung der Elterbeiträge ist die Gemeinde Berge nicht beteiligt. Die Firma Büscher erteilt monatlich eine Rechnung über die durchgeführten Fahrten und bringt den Elternbeitrag in Abzug, der verbleibende Restbetrag wird durch die Gemeinde Berge beglichen. Die Firma Büscher berechnet pro Tag 54,74 € (46,00 € zzgl. USt). Für den Bereich Berge (Anten, Hekese, Neustadt, Lindlage/Sipe und Dalvers) hingegen melden die Eltern ihre Kinder bei der Gemeinde Berge an, die dann auch monatlich die Beiträge einzieht. Jährlich erfolgt eine Auftragsvergabe. Auf der Grundlage des erteilten Auftrages und der tatsächlich durchgeführten Fahrten erteilt das Taxiunternehmen Schulte der Gemeinde Berge monatlich eine Rechnung.

 

Der Jährliche Zuschussbetrag liegt bei rund 21.000,00 €, haushaltsrechtlich sind wegen des Badebuseinsatzes 22.500,00 € veranschlagt. Die Elternentgelte wurden letztmalig durch Beschluss des Rates der Gemeinde Berge Nr. 4/2004 vom 15.12.2004 zum Schuljahr 2005/2006 um 5,00 € pro Monat angepasst und sind nunmehr seit acht Jahren trotz gestiegener Kosten konstant.

 

Festgesetzt wurden folgende Entgelte:


- Kindergarten und Grundschulbeförderung 1. und 2. Klasse:            30,00 €

- Grundschulbeförderung 3. und 4. Klasse:                                        40,00 €,

 

wobei die Beförderung des dritten und weiterer Kinder beitragsfrei erfolgt.

 

Anzumerken ist, dass Beiträge nur für 11 Monate erhoben werden, der Hauptmonat der Sommerferien bleibt jeweils beitragsfrei, da keine Beförderung stattfindet. Für die Kinder aus dem Gemeindeteil Grafeld, die eine der Spielkreisgruppen im Leuchtturm besuchen, die an 2 oder 3 Tagen stattfindet, werden 15,00 bzw. 20,00 € Beförderungsentgelt erhoben.

 

In der Gemeinde Bippen wird auch ein Transport angeboten, dort wird seit 2009 die Organisation der Beförderung der Kinderkrippen- und Kindergartenkinder durch einen Elternförderverein vorgenommen. Die Gemeinde Bippen überweist monatlich einen Zuschuss von 500,00 € an das beauftragte Taxiunternehmen und hat mit den späteren Abrechnungsmodalitäten keinen Verwaltungsaufwand.

 

Angesichts des gestiegenen Zuschussbedarfes wird seitens der Verwaltung folgende Entgelterhöhung vorgeschlagen:

 

-       Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 1. oder 2. Schuljahr besuchen: 35,00€

-       Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 3. oder 4. Schuljahr besuchen: 45,00€

-       Beförderung von Kindern zu den Kindergärten  35,00 €

-       Beförderung zu Spielkreisen des Leuchtturms oder zur Großtagespflege grundsätzlich 35,00 €, Ausnahme: bei Besuch eines zweitägigen Gruppe 15,00 €, bei Besuch einer dreitägigen Gruppe 20,00 €.

-       Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob die Beitragsfreiheit für dritte und weitere Kinder beibehalten werden sollte.


Beigeordneter Hömme merkt an, dass die Beförderung der Kindergarten- und Schulkinder einen wichtigen Beitrag für die Schulweg- und Verkehrssicherheit darstellt und das es zusätzlich gut sein, die Beitragsfreiheit für das dritte und weitere Kinder beizubehalten.

 

Eine moderate Anhebung der Entgelte ist nach nunmehr acht Jahren wohl vertretbar, so Beigeordneter Kamp.