Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als „Ortsstraße“ zu widmen:

 

1.   die Straße Geele Goarn in Fürstenau-Schwagstorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Auf den Breiten“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstücke 427, 491, und 492 – insgesamt 249 m) und der Rad- und Fußweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstück 499 = 28 m)

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 492 und 499, Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 

2.   die Straße Auf der Loh in Fürstenau-Settrup im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ (Gemarkung Settrup, Flur 7, Flurstücke 32/26, 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12 – insgesamt 336 m)

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12, Gemarkung Settrup, Flur 7, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):