- Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, 1. Änderung einschließlich Begründung und schalltechnischer Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
- Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 10 und umfasst das Flurstück 47/6 und 47/5 (tlw.)
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (17 Ja-Stimmen):